Baden-Württemberg · Altersrente

Altersrente beim Versorgungswerk der Steuerberater Baden-Württemberg

Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.

Schnellüberblick

ThemaKurz erklärt
Rolle in deiner PlanungWichtiger Rentenbaustein, aber nicht die ganze Lösung.
BerechnungRentensteigerungsbetrag x Versicherungsjahre x Eintrittsaltersfaktor x durchschnittlicher Beitragsquotient.
Regulärer RentenbeginnGrundsätzlich mit 67.
Früher in RenteBis zu 5 Jahre früher möglich, aber mit dauerhaften Abschlägen.
Später in RenteAuf Antrag bis höchstens 70 möglich. Dadurch kann die Monatsrente steigen.
BeitragshöheMehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
RentenanpassungenRenten können steigen, gleich bleiben oder sinken.

So wird deine Altersrente berechnet

Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:

Monatsrente = Rentensteigerungsbetrag x Versicherungsjahre x Eintrittsaltersfaktor x durchschnittlicher Beitragsquotient

Die Begriffe bedeuten:

BausteinBedeutung
RentensteigerungsbetragEuro-Wert je Versicherungsjahr. Für 2026 liegt er bei 44,50 Euro.
VersicherungsjahreJahre mit Mitgliedschaft und Beitragszahlung.
EintrittsaltersfaktorFaktor nach deinem Alter beim Eintritt. Je jünger du bist, desto höher ist er.
BeitragsquotientVerhältnis deiner Beiträge zum regulären Pflichtbeitrag. 2026 sind das 1.571,70 Euro im Monat. Dieser Betrag entspricht dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Als Beispiel:

  • Geburtsjahr: 1996
  • Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
  • Beitragszahlung: durchgehend Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 67
  • Rentenbeginn: regulär mit 67

Daraus ergeben sich 37 Versicherungsjahre und ein Eintrittsaltersfaktor von 2,800.

44,50 Euro x 37 x 2,800 x 1,0 = 4.610,20 Euro monatliche Altersrente

Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.

Was die Rentenhöhe beeinflusst

Für die Rente aus dem Versorgungswerk sind vor allem drei Dinge wichtig:

  1. Eintrittsalter: Ein früher Eintritt bringt mehr Versicherungsjahre und einen höheren Faktor.
  2. Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
  3. Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.

Das Eintrittsalter wirkt besonders stark, weil zwei Effekte zusammenkommen. Wenn du später eintrittst, fehlen dir Beitragsjahre und die verbleibenden Jahre werden niedriger bewertet.

Beispiel bei vollem Beitrag und regulärem Rentenbeginn mit 67:

EintrittsalterJahre bis 67Beispielrente 2026
2542ca. 5.466,83 Euro
3037ca. 4.610,20 Euro
4027ca. 3.063,83 Euro
5017ca. 1.739,95 Euro

Die Tabelle zeigt nur den Versorgungswerk-Teil. Wohnkosten, Steuern, Krankenversicherung, Inflation, Familie und dein gewünschter Lebensstil sind darin noch nicht beantwortet.

Beitragshöhe und freiwillige Mehrbeiträge

Deine Beitragshöhe wirkt direkt auf deine spätere Rente aus dem Versorgungswerk. Der reguläre Pflichtbeitrag liegt 2026 bei 1.571,70 Euro im Monat. Zahlst du den vollen Beitrag, wird dieser Monat mit einem Beitragsquotienten von 1,0 bewertet. Zahlst du nur die Hälfte, wird dieser Monat nur ungefähr halb bewertet.

Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Elternzeit, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung. Diese Monate werden dann niedriger bewertet. Reduzierte Beiträge kannst du grundsätzlich nicht einfach später für die Vergangenheit nachzahlen.

Freiwillige Mehrbeiträge können die Anwartschaft im Versorgungswerk erhöhen. Sie sind aber nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Denn das Geld ist stärker an dieses System gebunden. Ob Mehrbeiträge, private Kapitalanlage oder eine andere Strategie besser passen, solltest du nur im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.

Früher oder später in Rente

Die reguläre Altersgrenze liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Ein früherer Rentenbeginn ist bis zu 60 Monate vorher möglich, also bei Regelalter 67 frühestens mit 62.

Früher in Rente zu gehen kostet doppelt:

  1. Du sammelst weniger Versicherungsjahre.
  2. Die Rente wird zusätzlich dauerhaft gekürzt.

Bei 60 Monaten Vorziehen liegt der reine Abschlag bei rund 23,4 Prozent. Dazu kommen die fehlenden Beitragsjahre. Im Beispiel mit Eintritt mit 30 und vollem Beitrag sinkt die Rente bei Rentenbeginn mit 62 ungefähr von 4.610 Euro auf rund 3.054 Euro monatlich.

Ein späterer Rentenbeginn ist auf Antrag bis maximal 70 möglich. Für jeden Monat Aufschub gibt es einen Zuschlag von 0,4 Prozent auf den bis zur Regelaltersgrenze erreichten Anspruch. Drei Jahre Aufschub bedeuten also 14,4 Prozent Zuschlag.

Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität, deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks und deinem gewünschten Ruhestand passt.

Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit

Das Versorgungswerk schreibt dir keine Kindererziehungszeiten gut wie die gesetzliche Rentenversicherung. Es gibt aber eine Schutzregel: Rund um die Geburt eines Kindes können besonders schlechte Beitragsjahre bei der Rentenberechnung ausgeblendet werden, wenn das für dich günstiger ist. Wichtig ist, dass du die Kinderbetreuungszeit fristgerecht anzeigst und nachweist.

Auch bei Berufsunfähigkeit gibt es eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.

Können Renten steigen oder sinken?

Der Rentensteigerungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Rentenanpassungen können drei Richtungen haben: steigen, gleich bleiben oder sinken. Es kann z.B. passieren, dass Renten längere Zeit nicht oder nur schwach steigen. Dann sinkt deine Kaufkraft, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.

Wichtig ist die Risikoseite: Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass ein verbleibender Bilanzverlust durch Herabsetzung der Leistungen, Erhöhung der Beiträge oder beides ausgeglichen werden kann. Das ist kein Normalfall, aber ein relevantes Planungsrisiko.

Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn Rentenanpassungen oder Leistungen schlechter ausfallen als erwartet, wird die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer.

Was du dir merken solltest

  • Das Versorgungswerk ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
  • Eintrittsalter, Beitragsjahre, Beitragshöhe und Rentenbeginn bestimmen die Rentenhöhe.
  • Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
  • Freiwillige Mehrbeiträge sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
  • Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente aus dem Versorgungswerk.
  • Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
  • Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
  • Deine Anwartschaftsauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.

Praktische Empfehlung

Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.

Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"

Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.

Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.

Verwendete Satzungsregelungen

Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen, Beitragsermäßigung, Zusatzbeiträgen, freiwilligen Mehrbeiträgen, Altersrente, Rentenbeginn, Berufsunfähigkeit, Rentenberechnung, Kinderbetreuungszeiten, Satzungsänderungen und versicherungstechnischer Bilanz.

Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 11, 12, 13, 14, 19, 20, 21, 22, 23, 33 und 41.

Bitte beachte den jeweiligen Quellen- und Satzungsstand im Text. Verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Mitgliedschaft und deinen Ansprüchen erhältst du beim zuständigen Versorgungswerk.