Bayern · Altersrente
Altersrente der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.
Schnellüberblick
So wird deine Altersrente berechnet
Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:
Beitrag x Bewertungsprozentsatz = Rentenbaustein
Summe aller Rentenbausteine x Rentenbemessungsfaktor / 12 = monatliche Altersrente
Die Begriffe bedeuten:
Als Beispiel rechnen wir mit einem typischen Modellfall:
- Geburtsjahr: 1996
- Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
- Beitragszahlung: durchgehend Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 67
- Rentenbeginn: regulär mit 67
Für das erste Beitragsjahr 2026 gilt bei Alter 30 ein Bewertungsprozentsatz von 10,7 Prozent.
18.860,40 Euro Jahresbeitrag x 10,7 Prozent = 2.018,66 Euro Rentenbaustein
2.018,66 Euro x 1,0000 / 12 = ca. 168 Euro zusätzliche Monatsrente aus diesem einen Beitragsjahr
Die spätere Rente entsteht, indem dieser Schritt für jedes Beitragsjahr wiederholt und alle Rentenbausteine addiert werden. Bei durchgehendem Höchstbeitrag von 30 bis 67 ergeben sich 37 Beitragsjahre und in dieser Modellrechnung rund 50.791 Euro Jahresanwartschaft.
50.791 Euro x 1,0000 / 12 = ca. 4.233 Euro monatliche Altersrente
Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.
Beispiel: Was ein Jahr Beitrag bewirken kann
Eine Einzahlung in Höhe des Höchstbeitrags 2026 von 18.860,40 Euro, also 1.571,70 Euro im Monat, wirkt je nach Alter unterschiedlich:
Das zeigt: Frühe Beiträge wirken in der BRAStV deutlich stärker als spätere Beiträge.
Was die Rentenhöhe beeinflusst
Für die Altersrente aus der BRAStV sind vor allem drei Dinge wichtig:
- Alter bei Einzahlung: Je früher du Beiträge zahlst, desto höher ist der Bewertungsprozentsatz.
- Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.
Wie stark das Eintrittsalter wirkt, siehst du an derselben Modellrechnung mit unterschiedlichen Startaltern:
Diese Tabelle ist hilfreich, aber sie beantwortet nicht die eigentliche Ruhestandsfrage. Wohnkosten, Steuern, Krankenversicherung, Inflation, Familie und dein gewünschter Lebensstil sind darin noch nicht berücksichtigt.
Beitragshöhe und freiwillige Mehrzahlungen
Die Beitragshöhe wirkt direkt auf deine spätere Rente aus der BRAStV. Wenn du weniger einzahlst, entsteht auch weniger Rentenanspruch aus dieser Zeit.
Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Kinderbetreuung, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung. Diese Zeiten werden dann niedriger bewertet. Nicht jede Lücke lässt sich später einfach rückwirkend schließen.
Freiwillige Mehrzahlungen können deine Anwartschaft erhöhen. In Bayern sind sie grundsätzlich bis zu einer Obergrenze möglich: reguläre Beiträge und freiwillige Mehrzahlungen dürfen zusammen den 2,5-fachen Höchstbeitrag eines Jahres nicht überschreiten.
Trotzdem sind Mehrzahlungen nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Das Geld ist stärker an dieses System gebunden. Ob Mehrzahlungen, private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau oder eine andere Strategie besser passen, solltest du im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.
Früher oder später in Rente
Die reguläre Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab. Für ältere Jahrgänge liegt sie zwischen 65 und 67. Ab Geburtsjahrgang 1969 gilt grundsätzlich die Altersgrenze 67.
Ein vorgezogener Rentenbeginn ist für jüngere Jahrgänge ab 62 möglich. Das kostet dauerhaft Rente. Der Abschlag bleibt lebenslang bestehen und wird später nicht wieder aufgeholt.
Bei einem Vorziehen um 5 Jahre liegt der Gesamtabschlag nach der aktuellen Staffel bei rund 25,68 Prozent. Dazu kommt: Du zahlst kürzer ein und baust weniger Rentenbausteine auf.
Ein späterer Rentenbeginn ist auf Antrag bis maximal 70 möglich. Während der Aufschubzeit können weitere Beiträge gezahlt werden. Diese Beiträge werden mit eigenen, höheren Bewertungsprozentsätzen bewertet, zum Beispiel 5,1 Prozent mit 67, 5,6 Prozent mit 68, 6,1 Prozent mit 69 und 6,6 Prozent mit 70.
Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität, deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks und deinem gewünschten Ruhestand passt. Außerdem sind Anträge auf vorgezogene Rente oder Aufschub grundsätzlich nicht einfach rückgängig zu machen.
Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit
Die BRAStV schreibt dir keine automatischen Rentenpunkte für Kindererziehung gut wie die gesetzliche Rentenversicherung. Rund um Mutterschutz und Kinderbetreuung können Beiträge auf Antrag reduziert oder ganz erlassen werden. Das entlastet kurzfristig, führt aber zu weniger Rentenbausteinen, wenn du die Lücke nicht anderweitig ausgleichst.
Auch bei Berufsunfähigkeit gibt es eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Die spätere Altersrente wird dabei nicht einfach eingefroren. Über einen Zurechnungszuschlag wird so gerechnet, als wäre bis zu einem bestimmten Alter weiter eingezahlt worden.
Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.
Können Renten steigen oder sinken?
Ja, Renten können sich verändern. Sie steigen aber nicht automatisch mit Inflation, Gehalt oder Lebenshaltungskosten. Und auch die heute berechnete Erwartung ist nicht garantiert, weil die Satzung Stellschrauben enthält.
Eine wichtige Stellschraube ist der Rentenbemessungsfaktor. Er liegt 2026 bei 1,0000 und damit am satzungsmäßigen Maximum. Nach oben ist dort aktuell kein Spielraum. Eine Absenkung ist aber möglich, insbesondere wenn die versicherungstechnische Lage des Versorgungswerks unter Druck gerät.
Steigen können laufende Renten nur, wenn der Verwaltungsrat eine Dynamisierung beschließt. Das kann positiv sein, ist aber keine automatische Anpassung. Es kann also auch passieren, dass Renten längere Zeit nicht erhöht werden. Dann bleibt der Betrag zwar gleich, aber deine Kaufkraft sinkt, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.
Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn der Rentenbemessungsfaktor sinkt, Dynamisierungen ausfallen oder Satzungsänderungen kommen, kann die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer werden.
Was du dir merken solltest
- Die BRAStV ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
- Jeder Beitrag wird abhängig von deinem Alter bei Zahlung bewertet.
- Frühe Beiträge bringen pro Euro mehr spätere Rente als späte Beiträge.
- Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Freiwillige Mehrzahlungen sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
- Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente.
- Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
- Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
- Deine Rentenauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.
Praktische Empfehlung
Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.
Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"
Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.
Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.
Verwendete Satzungsregelungen
Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Beiträgen, Beitragsermäßigung, freiwilligen Mehrzahlungen, Altersruhegeld, vorgezogenem und aufgeschobenem Altersruhegeld, Rentenberechnung, Berufsunfähigkeit, Satzungsänderungen, Organentscheidungen und Übergangsregelungen zur Altersgrenze.
Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 2, 6, 19, 20, 23, 28, 29, 30, 32, 33, 48b und 49.