Niedersachsen · Altersrente
Altersrente bei der Steuerberaterversorgung Niedersachsen
Die Steuerberaterkammern Bremen und Hamburg sind dem Versorgungswerk Niedersachsen per Staatsvertrag angeschlossen.
Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.
Schnellüberblick
So wird deine Altersrente berechnet
Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:
Monatsrente = RSB x Beitragsquotient x (Versicherungsjahre + 0,75 x Grundjahre)
Die Begriffe bedeuten:
Der Grundjahre-Bonus ist der zentrale Unterschied zu vielen anderen Versorgungswerken. Er ist kein Multiplikator auf die ganze Rente, sondern erhöht die anzurechnenden Jahre rechnerisch. Die Grundjahre werden dabei nur mit 75 Prozent gewichtet.
Als Beispiel:
- Geburtsjahr: 1996
- Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
- Beitragszahlung: durchgehend Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 67
- Rentenbeginn: regulär mit 67
Daraus ergeben sich 37 Versicherungsjahre, ein Beitragsquotient von 1,0 und ein voller Grundjahre-Bonus von 8 Grundjahren. Davon werden 75 Prozent berücksichtigt, also 6,0. Der Rentenfaktor liegt damit bei 43,0.
Monatsrente = aktueller RSB x 1,0 x 43,0
Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.
Was die Rentenhöhe beeinflusst
Für die Rente aus dem Versorgungswerk sind vor allem drei Dinge wichtig:
- Eintrittsalter: Früherer Eintritt bringt mehr Versicherungsjahre und mehr Grundjahre.
- Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.
Der Grundjahre-Bonus fällt mit steigendem Eintrittsalter weg. Wer spät eintritt, verliert also nicht nur echte Beitragsjahre, sondern auch den Bonus. Fehlende Jahre lassen sich nicht einfach rückwirkend nachkaufen.
Beitragshöhe und freiwillige Beiträge
Der Regelpflichtbeitrag liegt 2026 bei 1.571,70 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag liegt bei 157,17 Euro im Monat. Ein Wahlpflichtbeitrag von 785,85 Euro entspricht dem halben Satz.
Zahlst du weniger, sinkt der Beitragsquotient und damit die spätere Rente aus dieser Zeit. Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Elternzeit, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung.
Freiwillige Mehrbeiträge sind bis zu 200 Prozent des Regelpflichtbeitrags möglich. Sie können den Versorgungswerk-Baustein erhöhen. Trotzdem sind sie nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Ob Mehrbeiträge, private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau oder eine andere Strategie besser passen, solltest du im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.
Früher oder später in Rente
Die Regelaltersgrenze liegt grundsätzlich bei 67. Ein früherer Rentenbeginn ist bis zu 60 Monate vorher möglich. Bei Mitgliedschaftsbeginn nach 2011 ist ein Beginn frühestens ab 62 vorgesehen.
Früher in Rente zu gehen kostet doppelt:
- Du sammelst weniger Versicherungsjahre.
- Die Rente wird zusätzlich um 0,5 Prozent je Monat dauerhaft gekürzt.
Bei 60 Monaten Vorziehen ergibt sich ein Abschlag von 30 Prozent. Dazu kommen die fehlenden Beitragsjahre.
Ein späterer Rentenbeginn ist auf Antrag bis zu 60 Monate nach der Regelaltersgrenze möglich. Der Zuschlag beträgt 0,43 Prozent je Monat. Bei voller Ausschöpfung von 60 Monaten wären das bis zu 25,8 Prozent Zuschlag. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität und deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks passt.
Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit
Kinderbetreuungszeiten können durch eine Günstigerprüfung neutralisiert werden. Das bedeutet: Wenn die Berücksichtigung niedriger Beiträge rund um die Geburt deine Rente verschlechtern würde, kann diese Zeit außer Betracht bleiben. Das schützt vor Nachteilen, schafft aber keine zusätzlichen Rentenansprüche wie Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Berufsunfähigkeit kann eine Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berücksichtigt werden. Beim Erreichen der Altersgrenze wird die Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich automatisch in eine Altersrente gleicher Höhe umgewandelt.
Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.
Können Renten steigen oder sinken?
Der Rentensteigerungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Rentenanpassungen können drei Richtungen haben: steigen, gleich bleiben oder sinken. Es kann z.B. passieren, dass Renten längere Zeit nicht oder nur schwach steigen. Dann sinkt deine Kaufkraft, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.
Wichtig ist die Risikoseite: Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass ein verbleibender Bilanzverlust durch Herabsetzung der Leistungen, Erhöhung der Beiträge oder beides ausgeglichen werden kann. Das ist kein Normalfall, aber ein relevantes Planungsrisiko.
Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn Rentenanpassungen oder Leistungen schlechter ausfallen als erwartet, wird die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer.
Was du dir merken solltest
- Das Versorgungswerk ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
- Niedersachsen rechnet mit Versicherungsjahren plus anteiligem Grundjahre-Bonus.
- Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Freiwillige Beiträge sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
- Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente.
- Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
- Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
- Deine Rentenauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.
Praktische Empfehlung
Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.
Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"
Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.
Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.
Verwendete Satzungsregelungen
Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Altersrente, Rentenbeginn, Rentenberechnung, Grundjahren, Beiträgen, freiwilligen Beiträgen, Kinderbetreuungszeiten, Berufsunfähigkeit, Rentenanpassung und Leistungskürzung.
Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 12, 13, 14, 27, 28, 29, 34, 37 und 39.