Sachsen-Anhalt · Altersrente

Altersrente beim Versorgungswerk der Steuerberater in Sachsen-Anhalt

Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.

Schnellüberblick

ThemaKurz erklärt
Rolle in deiner PlanungWichtiger Rentenbaustein, aber nicht die ganze Lösung.
BerechnungRentensteigerungsbetrag x anzurechnende Versicherungsjahre x Beitragsquotient; Eintrittsalter wirkt über Zusatzjahre.
Regulärer RentenbeginnGrundsätzlich mit 67; bei älteren Mitgliedschaften kann dauerhaft 65 gelten.
Früher in RenteBis zu 5 Jahre früher möglich, aber mit dauerhaften Abschlägen.
Später in RenteAuf Antrag bis höchstens 70 möglich. Dadurch kann die Monatsrente steigen.
BeitragshöheMehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
RentenanpassungenRenten können steigen, gleich bleiben oder sinken.

So wird deine Altersrente berechnet

Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:

Monatsrente = Rentensteigerungsbetrag x anzurechnende Versicherungsjahre x durchschnittlicher Beitragsquotient

Die Begriffe bedeuten:

BausteinBedeutung
RentensteigerungsbetragEuro-Wert je Versicherungsjahr. Für 2026 liegt er bei xx,xx Euro.
VersicherungsjahreJahre mit Mitgliedschaft und Beitragszahlung. Zuzüglich möglicher Zusatz-Anrechnungsjahre.
Zusatz-AnrechnungsjahreBis zu 8 Jahre bei frühem Eintritt.
BeitragsquotientVerhältnis deiner Beiträge zum regulären Pflichtbeitrag. 2026 sind das 1.571,70 Euro im Monat. Dieser Betrag entspricht dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Regelpflichtbeitrag für Selbständige liegt bei 785,85 Euro.

Als Beispiel:

  • Geburtsjahr: 1996
  • Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
  • Beitragszahlung: durchgehend Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 67
  • Rentenbeginn: regulär mit 67

Daraus ergeben sich 37 tatsächliche Versicherungsjahre und bis zu 8 Zusatz-Anrechnungsjahre, also bis zu 45 anzurechnende Jahre.

Monatsrente = aktueller Rentensteigerungsbetrag x 45 x 1,0

Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.

Was die Rentenhöhe beeinflusst

Für die Rente aus dem Versorgungswerk sind vor allem drei Dinge wichtig:

  1. Eintrittsalter: Früherer Eintritt bringt mehr echte Versicherungsjahre und mehr Zusatz-Anrechnungsjahre.
  2. Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
  3. Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.

Fehlende Versicherungsjahre lassen sich nicht einfach rückwirkend nachkaufen. Freiwillige Beiträge können den Beitragsquotienten erhöhen, aber keine vergangenen Mitgliedschaftsjahre erschaffen.

Beitragshöhe und freiwillige Beiträge

Für Selbständige entspricht der Regelpflichtbeitrag der Hälfte des GRV-Höchstbeitrags. Für 2026 ergibt das als eigene Beispielrechnung 785,85 Euro im Monat. Bei Angestellten kann das Regelpflichtbeitrags-Äquivalent bis zum vollen GRV-Höchstbeitrag gehen.

Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung. Diese Monate senken deinen durchschnittlichen Beitragsquotienten, soweit sie nicht durch besondere Regeln abgefedert werden.

Freiwillige Mehrbeiträge sind bis insgesamt 130 Prozent des GRV-Höchstbeitrags möglich; ab 55 gelten zusätzliche Beschränkungen. Sie können den Versorgungswerk-Baustein erhöhen. Trotzdem sind sie nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Ob Mehrbeiträge, private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau oder eine andere Strategie besser passen, solltest du im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.

Früher oder später in Rente

Die Regelaltersgrenze liegt für neuere Mitgliedschaften grundsätzlich bei 67. Bei älteren Mitgliedschaften kann weiterhin eine Altersgrenze von 65 gelten; diese Besonderheit bleibt langfristig relevant.

Ein früherer Rentenbeginn ist bei Mitgliedschaft vor 2012 ab 60 möglich, bei Mitgliedschaft ab 2012 ab 62. Der Abschlag ist altersabhängig gestaffelt und reicht je nach Altersband von 0,32 Prozent bis 0,45 Prozent je Monat. Er bleibt dauerhaft.

Ein späterer Rentenbeginn ist auf Antrag bis 70 möglich. Der Zuschlag beträgt 0,4 Prozent je Monat auf den erreichten Anspruch. Bei Beitragsfortzahlung kann zusätzlich ein Zuschlag auf die weitergezahlten Beiträge entstehen.

Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität und deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks passt.

Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit

Für Kinderbetreuungszeiten gibt es eine Günstigerprüfung. Beiträge während der drei Kalenderjahre nach Geburt können außer Betracht bleiben, wenn sie deine Rente sonst mindern würden. Das schützt vor Nachteilen, ersetzt aber keine echten Kindererziehungszeiten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Berufsunfähigkeit können Zurechnungszeiten bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt werden. Mit Erreichen der individuellen Altersgrenze wird die Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich automatisch in eine Altersrente gleicher Höhe umgewandelt.

Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.

Können Renten steigen oder sinken?

Der Rentensteigerungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Rentenanpassungen können drei Richtungen haben: steigen, gleich bleiben oder sinken. Es kann z.B. passieren, dass Renten längere Zeit nicht oder nur schwach steigen. Dann sinkt deine Kaufkraft, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.

Wichtig ist die Risikoseite: Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass ein verbleibender Bilanzverlust durch Herabsetzung der Leistungen, Erhöhung der Beiträge oder beides ausgeglichen werden kann. Das ist kein Normalfall, aber ein relevantes Planungsrisiko.

Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn Rentenanpassungen oder Leistungen schlechter ausfallen als erwartet, wird die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer.

Was du dir merken solltest

  • Das Versorgungswerk ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
  • Sachsen-Anhalt rechnet mit Versicherungsjahren, Zusatz-Anrechnungsjahren und Beitragsquotient.
  • Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
  • Freiwillige Mehrbeiträge sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
  • Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente.
  • Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
  • Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
  • Deine Rentenauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.

Praktische Empfehlung

Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.

Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"

Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.

Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.

Verwendete Satzungsregelungen

Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Beiträgen, freiwilligen Beiträgen, Altersrente, Rentenbeginn, Rentenberechnung, Zusatz-Anrechnungsjahren, Kinderbetreuung, Berufsunfähigkeit, Rentenanpassung und Leistungskürzung.

Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 17, 18, 19, 34, 36 und 40.

Bitte beachte den jeweiligen Quellen- und Satzungsstand im Text. Verbindliche Auskünfte zu deiner persönlichen Mitgliedschaft und deinen Ansprüchen erhältst du beim zuständigen Versorgungswerk.