Sachsen · Altersrente
Altersrente beim Versorgungswerk der Steuerberater in Sachsen
Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.
Schnellüberblick
So wird deine Altersrente berechnet
Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:
Monatsrente = Rentensteigerungsbetrag x Versicherungsjahre x durchschnittlicher Beitragsquotient x mx-Wert
Die Begriffe bedeuten:
Als Beispiel:
- Geburtsjahr: 1996
- Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
- Beitragszahlung: durchgehend voller regulärer Pflichtbeitrag bis 67
- Rentenbeginn: regulär mit 67
Daraus ergeben sich 37 Versicherungsjahre, ein Beitragsquotient von 1,0 und ein mx-Wert von 1,3825.
79,05 Euro x 37 x 1,0 x 1,3825 = 4.043,61 Euro monatliche Altersrente
Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.
Was die Rentenhöhe beeinflusst
Für die Rente aus dem Versorgungswerk sind vor allem drei Dinge wichtig:
- Eintrittsalter: Ein früher Eintritt bringt mehr Versicherungsjahre und einen höheren mx-Wert.
- Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.
Der mx-Wert wird einmalig beim Eintritt festgelegt. Ein später Eintritt lässt sich deshalb nicht vollständig ausgleichen. Freiwillige Beiträge können den Beitragsquotienten erhöhen, aber nicht den einmal niedrigeren mx-Wert oder fehlende Versicherungsjahre nachträglich verbessern.
Beitragshöhe und freiwillige Beiträge
Der Regelpflichtbeitrag liegt 2026 bei 1.571,70 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag beträgt 157,17 Euro. Existenzgründer können für begrenzte Zeit ebenfalls stark reduzierte Beiträge zahlen.
Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Elternzeit, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung. Diese Monate senken deinen durchschnittlichen Beitragsquotienten.
Freiwillige Mehrbeiträge sind bis insgesamt 150 Prozent des Regelpflichtbeitrags möglich. Sie können den Versorgungswerk-Baustein erhöhen. Trotzdem sind sie nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Ob Mehrbeiträge, private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau oder eine andere Strategie besser passen, solltest du im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.
Früher oder später in Rente
Die Regelaltersgrenze liegt grundsätzlich bei 67. Ein früherer Rentenbeginn ist bis zu 5 Jahre vorher möglich, in der Regel also frühestens mit 62.
Früher in Rente zu gehen kostet doppelt:
- Du sammelst weniger Versicherungsjahre.
- Die Rente wird zusätzlich um 0,5 Prozent je Monat dauerhaft gekürzt.
Bei 60 Monaten Vorziehen sind das 30 Prozent Abschlag, zusätzlich zu den fehlenden Versicherungsjahren.
Ein späterer Rentenbeginn ist bis 70 möglich. Die Satzung sieht dafür einen Zuschlag je 1.000 Euro nicht bezogener Jahresrente vor. Zusätzlich können auf Antrag weitere Beiträge gezahlt werden. Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität und deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks passt.
Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit
Für Kinderbetreuungszeiten gibt es eine Günstigerprüfung. Bis zu drei Kalenderjahre mit niedrigen Beitragsquotienten können außer Betracht bleiben, wenn das deine Anwartschaft verbessert. Das schützt vor Nachteilen, ersetzt aber keine echten Kindererziehungszeiten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Berufsunfähigkeit gibt es eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Berufsunfähigkeitsschutz besteht nach den Quellen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit ab Beginn der Mitgliedschaft. Bei anerkannter Berufsunfähigkeit können Zurechnungszeiten in die spätere Berechnung einfließen. Mit Erreichen der Altersgrenze wird die Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich in eine Altersrente gleicher Höhe umgewandelt.
Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.
Können Renten steigen oder sinken?
Der Rentensteigerungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Rentenanpassungen können drei Richtungen haben: steigen, gleich bleiben oder sinken. Es kann z.B. passieren, dass Renten längere Zeit nicht oder nur schwach steigen. Dann sinkt deine Kaufkraft, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.
Wichtig ist die Risikoseite: Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass ein verbleibender Bilanzverlust durch Herabsetzung der Leistungen, Erhöhung der Beiträge oder beides ausgeglichen werden kann. Das ist kein Normalfall, aber ein relevantes Planungsrisiko.
Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn Rentenanpassungen oder Leistungen schlechter ausfallen als erwartet, wird die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer.
Was du dir merken solltest
- Das Versorgungswerk ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
- Sachsen rechnet mit Rentensteigerungsbetrag, Versicherungsjahren, Beitragsquotient und mx-Wert.
- Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Freiwillige Mehrbeiträge sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
- Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente.
- Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
- Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
- Deine Rentenauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.
Praktische Empfehlung
Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.
Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"
Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.
Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.
Verwendete Satzungsregelungen
Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Beiträgen, freiwilligen Beiträgen, Altersrente, Rentenbeginn, Rentenberechnung, Kinderbetreuung, Berufsunfähigkeit, Rentenanpassung und Leistungskürzung.
Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 15, 15a, 17, 18, 22, 23, 24, 25 und 40.