Schleswig-Holstein · Altersrente
Altersrente beim Steuerberaterversorgungswerk Schleswig-Holstein
Die Altersrente ist die zentrale Leistung des Versorgungswerks. Sie soll dir im Ruhestand ein lebenslanges Einkommen sichern. Sie ist aber nicht automatisch deine komplette Altersvorsorge. Sie ist ein Baustein in deiner Ruhestandsplanung.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie hoch deine Rente aus dem Versorgungswerk einmal sein könnte. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt. Dafür musst du wissen, welche Ausgaben du später haben wirst, welches Vermögen du zusätzlich aufbaust und welche Lücke trotz Versorgungswerk bleiben kann.
Schnellüberblick
So wird deine Altersrente berechnet
Die Altersrente wird im Kern mit dieser Formel berechnet:
Monatsrente = Rentensteigerungsbetrag x anzurechnende Versicherungsjahre x durchschnittlicher Beitragsquotient
Die Begriffe bedeuten:
Als Beispiel:
- Geburtsjahr: 1996
- Eintritt ins Versorgungswerk: mit 30 Jahren im Jahr 2026
- Beitragszahlung: durchgehend Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 67
- Rentenbeginn: regulär mit 67
Daraus ergeben sich 37 tatsächliche Versicherungsjahre, 8 Zurechnungsjahre und damit 45 anzurechnende Jahre.
80,10 Euro x 45 x 1,0 = 3.604,50 Euro monatliche Altersrente
Diese Zahl ist keine Zusage für deine persönliche Zukunft. Sie zeigt nur, wie der Versorgungswerk-Baustein rechnerisch funktioniert. Ob das später reicht, hängt von deinem tatsächlichen Kapitalbedarf im Ruhestand ab.
Was die Rentenhöhe beeinflusst
Für die Rente aus dem Versorgungswerk sind vor allem drei Dinge wichtig:
- Eintrittsalter: Früherer Eintritt bringt mehr Beitragsjahre und kann den vollen Zurechnungsjahre-Bonus sichern.
- Beitragshöhe: Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Rentenbeginn: Früherer Rentenbeginn senkt die Rente, späterer Rentenbeginn kann sie erhöhen.
Der Zurechnungsjahre-Bonus ist kein Multiplikator, sondern erhöht die Zahl der Versicherungsjahre. Wer bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres eintritt, kann den vollen Bonus von 8 Jahren erhalten. Danach sinkt der Bonus.
Beitragshöhe und freiwillige Mehrbeiträge
Der Regelpflichtbeitrag beträgt 2026 für Angestellte 1.571,70 Euro im Monat und für Selbständige 785,85 Euro im Monat. Je näher dein Beitrag am vollen Maßstab liegt, desto stärker zählt diese Zeit für deine spätere Rente.
Das wird vor allem in Phasen wichtig, in denen du tendenziell weniger einzahlst, zum Beispiel bei Existenzgründung, Elternzeit, Teilzeit, schwankendem Einkommen oder Beitragsermäßigung. Diese Monate werden dann niedriger bewertet.
Freiwillige Mehrbeiträge sind bis insgesamt 150 Prozent des Regelpflichtbeitrags möglich und grundsätzlich nur im laufenden Geschäftsjahr zahlbar. Sie können den Versorgungswerk-Baustein erhöhen. Trotzdem sind sie nicht automatisch die beste Verwendung für freies Kapital. Ob Mehrbeiträge, private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau oder eine andere Strategie besser passen, solltest du im Zusammenhang mit deiner gesamten Ruhestandsplanung entscheiden.
Früher oder später in Rente
Die Regelaltersgrenze liegt grundsätzlich bei 67. Ein früherer Rentenbeginn ist grundsätzlich ab 62 möglich. Der Abschlag beträgt 0,5 Prozent je Monat und bleibt dauerhaft. Bei 60 Monaten Vorziehen wären das 30 Prozent Abschlag, zusätzlich zu den fehlenden Beitragsjahren.
Ein späterer Rentenbeginn ist auf Antrag bis 70 möglich. Der Zuschlag beträgt 0,5 Prozent je Monat, maximal 18 Prozent bei drei Jahren Aufschub. Während des Aufschubs darfst du weitere Beiträge zahlen, musst es aber nicht. Zahlst du weiter, können zusätzliche Versicherungsjahre entstehen.
Mehr Monatsrente ist aber nicht automatisch besser. Entscheidend ist, ob der Zeitpunkt zu deinem Leben, deiner Liquidität und deinem Vermögen außerhalb des Versorgungswerks passt.
Kinder, Elternzeit und Berufsunfähigkeit
Bei Kinderbetreuung können bis zu drei Jahre je Kind bei der Ermittlung des durchschnittlichen Beitragsquotienten ausgeklammert werden, wenn das für dich günstiger ist. Diese Jahre zählen dann aber nicht als Versicherungsjahre. Wurden trotzdem Beiträge gezahlt, kann daraus ein zusätzlicher Rentenbetrag entstehen.
Bei Berufsunfähigkeit gibt es eine Leistung aus dem Versorgungswerk. Während des BU-Bezugs können Zurechnungszeiten die Berechnung absichern. Beim Erreichen der Altersgrenze wird die Berufsunfähigkeitsrente grundsätzlich in eine Altersrente überführt.
Wichtig: Der Schutz des Versorgungswerks greift nur in engen Fällen. Eine Berufsunfähigkeit muss im Sinne der Satzung anerkannt werden und ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Deshalb solltest du diese Leistung nicht als vollständige Absicherungsstrategie für dein laufendes Einkommen verstehen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt ein wichtiger zusätzlicher Baustein, weil sie genau diese Einkommenslücke absichern kann. Für deine spätere Altersrente bleibt außerdem entscheidend, ob im Versorgungswerk weiter Beiträge gezahlt werden oder eine satzungsgemäße Zurechnung greift.
Können Renten steigen oder sinken?
Der Rentensteigerungsbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Rentenanpassungen können drei Richtungen haben: steigen, gleich bleiben oder sinken. Es kann z.B. passieren, dass Renten längere Zeit nicht oder nur schwach steigen. Dann sinkt deine Kaufkraft, wenn Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung oder Mieten steigen.
Wichtig ist die Risikoseite: Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass ein verbleibender Bilanzverlust durch Herabsetzung der Leistungen, Erhöhung der Beiträge oder beides ausgeglichen werden kann. Das ist kein Normalfall, aber ein relevantes Planungsrisiko.
Für dich heißt das: Plane nicht so, als wäre die heute berechnete Rente garantiert und automatisch inflationsgeschützt. Wenn Rentenanpassungen oder Leistungen schlechter ausfallen als erwartet, wird die Lücke zu deinem gewünschten Lebensstil größer.
Was du dir merken solltest
- Das Versorgungswerk ist wichtig, aber nicht dein kompletter Ruhestandsplan.
- Schleswig-Holstein rechnet mit Versicherungsjahren, Zurechnungsjahre-Bonus und Beitragsquotient.
- Mehr Beitrag erhöht deine spätere Rente, weniger Beitrag senkt sie.
- Freiwillige Mehrbeiträge sind eine Option, aber nicht automatisch die beste Lösung.
- Früherer Rentenbeginn kostet dauerhaft Rente.
- Späterer Rentenbeginn kann die Monatsrente erhöhen, muss aber zu deinem Leben passen.
- Rentenanpassungen können steigen, gleich bleiben oder sinken.
- Deine Rentenauskunft ist nur der Startpunkt. Entscheidend ist, ob sie zu deinem gewünschten Lebensstil im Alter passt.
Praktische Empfehlung
Die Altersrente aus dem Versorgungswerk solltest du kennen, aber nicht überschätzen. Sie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie nimmt dir aber nicht die Aufgabe ab, deinen Ruhestand insgesamt zu planen.
Die bessere Frage lautet deshalb nicht: "Wie viel bekomme ich aus dem Versorgungswerk?" Sondern: "Wie teuer wird mein gewünschter Lebensstil im Alter und welchen Teil davon deckt das Versorgungswerk realistisch ab?"
Erst wenn du diese Lücke kennst, kannst du sinnvoll entscheiden, welche Strategie passt: private Kapitalanlage, Liquiditätsaufbau, Absicherung, steuerliche Planung, andere Rentenansprüche oder ein bestimmter Rentenbeginn.
Für deine eigene Planung solltest du regelmäßig eine persönliche Anwartschaftsauskunft beim Versorgungswerk anfordern und prüfen, wie dieser Baustein in deine gesamte Strategie passt.
Verwendete Satzungsregelungen
Inhaltlich berücksichtigt wurden insbesondere die Regelungen zu Altersrente, Rentenbeginn, Rentenberechnung, Zurechnungsjahren, Beiträgen, freiwilligen Mehrbeiträgen, Kinderbetreuung, Berufsunfähigkeit, Rentenanpassung und Leistungskürzung.
Verwendete Paragrafen aus der Satzung: §§ 16, 17, 18, 19, 30, 32, 33 und 37.